# Erstinformation des Versicherungsmaklers **nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in Verbindung mit § 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)** **Stand:** 2026-05-15 **Version:** 0.1 (Entwurf zur Anwaltsprüfung) --- > **Hinweis zur Übergabe** > > Diese Erstinformation wird Ihnen vor Beginn der Versicherungsvermittlung in Textform zur Verfügung gestellt. Mit der Bestätigung im Termin-Buchungs-Formular der WerkWohl-Plattform oder mit Eintritt in das Beratungsgespräch erkennen Sie an, diese Information erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Eine schriftliche Aushändigung auf Verlangen ist jederzeit möglich. --- ## 1. Name und ladungsfähige Anschrift des Versicherungsmaklers **Hannes Weindorf UG (haftungsbeschränkt) Finanz- und Unternehmensberatung** Adalbert-Stifter-Straße 6 74629 Pfedelbach Deutschland vertreten durch den Geschäftsführer: Hannes Weindorf Telefon: 07941 / 697 808-0 Telefax: 07941 / 697 808-8 E-Mail: post@weindorf-finanzberatung.de Internet: https://www.hannes-weindorf.de Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 744808 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: [ANWALT-CHECK]: USt-ID UG ergänzen (sobald verfügbar) --- ## 2. Status: Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung und Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO Die **Hannes Weindorf UG (haftungsbeschränkt) Finanz- und Unternehmensberatung** verfügt über **zwei Erlaubnisse**: a) **Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO** — auf Grundlage dieser Erlaubnis werden alle über die WerkWohl-Plattform vermittelten Versicherungsverträge (bAV, bKV, GGF-Versorgung, Hinterbliebenenvorsorge, BU) erbracht. b) **Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 GewO** — diese Erlaubnis ist für die WerkWohl-Tätigkeit nicht primär relevant, wird aber zur Transparenz gegenüber dem Kunden offengelegt. Sie kommt zum Tragen, sofern darüber hinausgehende Vermittlungs- oder Beratungsleistungen zu Finanzanlagen (z. B. Investmentfonds, geschlossene Investmentvermögen) erbracht werden. Im WerkWohl-Plattform-Kontext sind wir tätig als **Versicherungsmakler** im Sinne von § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). **Wir sind ausdrücklich kein Versicherungsvertreter** im Sinne von § 34d Abs. 2 GewO und kein gebundener Versicherungsvermittler im Sinne von § 34d Abs. 7 GewO. Als Versicherungsmakler werden wir aufgrund eines Auftrags des Kunden tätig und schulden diesem die fachgerechte Auswahl, Beratung und Betreuung im Versicherungsbereich. Wir sind **nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden** und vermitteln keine Verträge ausschließlich für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen oder eine bestimmte Versicherer-Gruppe. [ANWALT-CHECK]: Bitte prüfen, ob die Negativ-Abgrenzung zu § 34d Abs. 2 und Abs. 7 GewO in dieser Form ausreichend ist oder ob eine weitergehende Ausführung zu eventuell bestehenden Courtage-Vereinbarungen mit einzelnen Versicherern erforderlich ist. --- ## 3. Vermittlerregister und Aufsichtsbehörde ### 3.1 Eintragung im Versicherungsvermittlerregister Wir sind im **Versicherungsvermittlerregister** nach § 34d Abs. 11 GewO eingetragen: **Registernummer § 34d GewO:** D-CF4A-L3G40-96 (Versicherungsmakler) **Registernummer § 34f GewO:** D-F-175-RGLM-28 (Finanzanlagenvermittler) **Registerart:** Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO sowie Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 GewO Die Eintragung kann jederzeit kostenfrei eingesehen werden: **Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)** Vermittlerregister Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: 0180 / 600 58 50 (Festpreis 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise abweichend) Internet: www.vermittlerregister.info ### 3.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34d und § 34f GewO ist: **Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart** Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Telefon: 0711 / 2005-0 Internet: https://www.stuttgart.ihk24.de/ --- ## 4. Bindung an einen Versicherer — Status-Klarstellung Wir halten **keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung** von 10 Prozent oder mehr an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ebenso hält **kein Versicherungsunternehmen** eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von 10 Prozent oder mehr an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens. Wir sind in unserer Vermittlungstätigkeit **unabhängig** und vermitteln Versicherungsverträge auf Grundlage einer eigenständigen Marktauswahl im Interesse des Kunden. [ANWALT-CHECK]: Diese Aussage ist nur dann zutreffend, wenn keine Courtage-Zusagevereinbarungen oder Beteiligungen bestehen, die unter die 10-%-Schwelle des § 15 Abs. 1 Nr. 6 VersVermV fallen — bitte bestätigen. --- ## 5. Berufshaftpflichtversicherung Wir verfügen über die nach § 34d Abs. 5 GewO in Verbindung mit § 9 VersVermV vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung: **Versicherer:** ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf **Mindest-Versicherungssumme** (Stand 09.10.2024): - 1.564.610,00 EUR je Versicherungsfall - 2.346.915,00 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres (entspricht dem in § 9 Abs. 2 VersVermV vorgeschriebenen Mindestumfang; Anpassung zum Verbraucherpreisindex laut Verordnung) **Geltungsbereich:** sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums [ANWALT-CHECK]: Bitte konkrete Versicherungsschein-Nummer und konkrete vereinbarte Deckungssummen (falls über dem gesetzlichen Mindestumfang) ergänzen. --- ## 6. Vergütung unserer Tätigkeit ### 6.1 Grundsatz: drei mögliche Vergütungsformen Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als: - **in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage**, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder als - **konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden**, oder als - **Kombination aus beidem**. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. ### 6.2 Bereich der über WerkWohl vermittelten Versicherungsverträge Im Bereich der über die WerkWohl-Plattform vermittelten Versicherungsverträge — insbesondere - **betriebliche Altersversorgung (bAV)** in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Unterstützungskasse, - **betriebliche Krankenversicherung (bKV)**, - **Geschäftsführerversorgung (GGF-Versorgung)**, - **Hinterbliebenenvorsorge** (Risikolebensversicherung im betrieblichen Kontext), - **Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)** im betrieblichen Rahmen (vorgesehen ab WerkWohl-Version 2.x) erfolgt unsere Vergütung **ausschließlich auf Provisionsbasis** durch eine vom Versicherungsunternehmen aus der Bruttoprämie gezahlte Courtage. **Sie als Kunde haben für unsere Vermittlungs- und Beratungsleistung im Versicherungsbereich keine direkte Honorar-Verpflichtung gegenüber uns.** ### 6.3 Abgrenzung zur Plattform-Lizenz Die Nutzung der digitalen WerkWohl-Plattform (Beratungs-Strecken, Mitarbeiter-Verwaltung, Onboarding-Module, Hannes-Termin-Buchung) wird auf Grundlage einer **separaten Plattform-Nutzungs-Vereinbarung (Software-Lizenz)** abgerechnet. Diese Plattform-Lizenz ist **rechtlich und vergütungstechnisch von der Versicherungsvermittlung getrennt** und stellt **keine** Honorar-Vergütung für Versicherungsberatung oder -vermittlung im Sinne von § 34d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO dar. Maßgeblich für die Plattform-Lizenz sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar unter werkwohl.de/agb). [ANWALT-CHECK]: Diese Trennung ist juristisch der zentrale Punkt — Vermittlungs-Provisions-Modell vs. Plattform-Software-Lizenz. Bitte bestätigen, dass die hier gewählte Sprach-Trennung die regulatorischen Anforderungen erfüllt und keine Verwechslungs-Gefahr mit einem Honorar-Beratungs-Modell besteht (das eine zusätzliche Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO erfordern würde). [ANWALT-CHECK]: Soll an dieser Stelle eine durchschnittliche prozentuale Größenordnung der Versicherer-Courtage (regelmäßig 1,5–4 % der Beitragssumme über die Vertragslaufzeit) angegeben werden — oder ist die qualitative Aussage „Provisionsbasis" ausreichend? --- ## 7. Hinweis zur WerkWohl-Plattform — getrennte Software-Leistung Die Internetplattform **werkwohl.de** wird vom oben genannten Versicherungsmakler (Hannes Weindorf Finanz- und Unternehmensberatung UG) als digitale Vermittlungs- und Beratungs-Infrastruktur betrieben. Die Plattform-Software selbst wird im Rahmen einer internen Lizenzvereinbarung von dem Einzelunternehmen Weindorf Beratung (Inhaber: Hannes Weindorf, Anschrift wie oben) entwickelt und technisch bereitgestellt. **Vertragspartner für sämtliche Versicherungsvermittlungs-Leistungen** bleibt ausschließlich die Hannes Weindorf Finanz- und Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt). Die Plattform-Nutzung ersetzt **nicht** die persönliche Beratung durch den Versicherungsmakler. Sie dient der Vorbereitung, Strukturierung und Dokumentation der Vermittlungs-Entscheidung. Die abschließende Risikoanalyse, Bedarfsermittlung, fachliche Empfehlung sowie die Vermittlung des konkreten Versicherungsvertrages erfolgt durch den persönlichen Versicherungsmakler im Rahmen des Beratungs- und Vermittlungs-Gesprächs (insbesondere im sogenannten „Hannes-Termin"). [ANWALT-CHECK]: Reichen diese Klarstellungen für die Abgrenzung zwischen automatisierter Plattform-Information und persönlicher Vermittlungs-Beratung? Insbesondere ELLA-Chat-Widget und automatisierte Beratungs-Strecken: ist eine zusätzliche Klausel „die digitale Strecke stellt keine Versicherungs-Beratung im Sinne von § 6 VVG dar" erforderlich? --- ## 8. Beschwerde- und Schlichtungsstellen ### 8.1 Beschwerden gegenüber dem Versicherungsmakler Beschwerden über unsere Vermittlungs- oder Beratungs-Tätigkeit können Sie jederzeit direkt an uns richten: E-Mail: beschwerden@weindorf-beratung.de (alternativ info@weindorf-beratung.de) Postanschrift: siehe Ziffer 1 Wir bestätigen den Eingang einer Beschwerde innerhalb von drei Arbeitstagen und bearbeiten sie unverzüglich. [ANWALT-CHECK]: Bestätigung, dass eine separate Beschwerde-Mail-Adresse eingerichtet werden soll, oder ob `info@`-Adresse ausreichend ist. ### 8.2 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit Beschwerden über unsere Tätigkeit an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: **[ANWALT-CHECK]: IHK Heilbronn-Franken** (Anschrift, Telefon, E-Mail bitte konkret ergänzen) ### 8.3 Außergerichtliche Streitbeilegung — Versicherungsombudsmann Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus der Vermittlung von **Lebens- und Sachversicherungen** (einschließlich bAV-Direktversicherung, Risikolebens- und vergleichbarer Verträge) stehen Ihnen folgende Schlichtungsstellen zur Verfügung: **Versicherungsombudsmann e. V.** Postfach 08 06 32 10006 Berlin Telefon: 0800 / 369 60 00 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) Telefax: 0800 / 369 90 00 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de Für Streitigkeiten aus der Vermittlung **privater Kranken- und Pflegeversicherungen** (relevant insbesondere im Zusammenhang mit der betrieblichen Krankenversicherung, bKV): **Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung** Postfach 06 02 22 10052 Berlin Telefon: 0800 / 255 04 44 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) E-Mail: post@pkv-ombudsmann.de Internet: www.pkv-ombudsmann.de [ANWALT-CHECK]: Beide Ombudsmann-Stellen aufzunehmen ist mit Blick auf die bKV-Komponente fachlich richtig — bitte gleichwohl bestätigen. ### 8.4 BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde für Versicherungsunternehmen Für Beschwerden über das **Verhalten von Versicherungsunternehmen** (im Gegensatz zum Vermittler-Verhalten) ist zuständig: **Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)** Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Telefon: 0228 / 41 08-0 E-Mail: poststelle@bafin.de Internet: www.bafin.de [ANWALT-CHECK]: BaFin-Hinweis ist Pflicht nur für Versicherungsunternehmens-Beschwerden, nicht zwingend für Vermittler-Beschwerden — aber als Service-Information aus Transparenz-Gründen sinnvoll. Bitte bestätigen. ### 8.5 Online-Streitbeilegung Hinweis nach Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen. Wir sind weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungs-Verfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen, weisen jedoch auf die in Ziffer 8.3 genannten branchenspezifischen Schlichtungsstellen ausdrücklich hin. [ANWALT-CHECK]: ODR-Hinweis im B2B-Kontext nicht zwingend (richtet sich an Verbraucher) — aber bei MA-Strecke (MA = Verbraucher bei eigener Entgeltumwandlungs-Entscheidung) relevant. Bitte prüfen, ob ein gestaffelter Hinweis (AG = B2B, MA = B2C) eingeführt werden sollte. --- ## 9. Datenschutz-Hinweis Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung im Rahmen der WerkWohl-Plattform und der Versicherungsvermittlung entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung unter werkwohl.de/datenschutz. --- ## 10. Übergabe-Dokumentation Diese Erstinformation wird Ihnen vor dem ersten Vermittlungs-Gespräch in Textform zur Verfügung gestellt. Konkrete Übergabe-Kanäle: - **werkwohl.de/erstinformation** — dauerhaft abrufbar, druckbar, als PDF speicherbar - **Verlinkung im Cal-Embed-Modal** — vor jeder Termin-Buchung wird eine Pflicht-Lese-Bestätigung eingeholt; die Bestätigung wird mit Zeitstempel in der WerkWohl-Plattform protokolliert - **Footer-Link auf allen Landing-Pages** und im internen Plattform-Bereich - **PDF-Versand auf Wunsch** per E-Mail [ANWALT-CHECK]: Reicht eine Klick-Bestätigung im Cal-Embed-Modal als Übergabe in Textform im Sinne von § 15 Abs. 1 VersVermV in Verbindung mit § 126b BGB aus, oder muss zusätzlich ein PDF-Download oder eine E-Mail-Zusendung zwingend stattfinden? Soll die Klick-Bestätigung mit Zeitstempel und IP-Adresse in der `activities`-Tabelle gespeichert werden — datenschutz-konform abgesichert? --- ## 11. Stand und Aktualisierung Diese Erstinformation hat den Stand: **2026-05-15** (Version 0.1 — Entwurf zur Anwaltsprüfung) Wesentliche Änderungen werden auf werkwohl.de/erstinformation veröffentlicht. Maßgeblich für die Vermittlungs-Beziehung ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Vermittlung gültige Fassung dieser Erstinformation, die Ihnen vor dem konkreten Vermittlungs-Gespräch erneut zur Verfügung gestellt wird, sofern sich seit der letzten Übergabe Inhalte geändert haben. --- ## Offene Anwalts-Fragen — Checkliste zur Prüfung Zur strukturierten Abarbeitung mit dem Internet-Anwalt: **Block A — Stammdaten (formal)** 1. **[ANWALT-CHECK A1]:** Vermittlerregister-Nr. § 34d GewO der UG verifizieren — in firmenstruktur.md ist `D-CF4A-L3G40-96` hinterlegt. Ist das die UG-Nummer oder die des Einzelunternehmens? (Wichtig: WerkWohl läuft über UG, nicht über Einzelunternehmen!) 2. **[ANWALT-CHECK A2]:** Berufshaftpflicht — konkrete Versicherer-Firmierung (ERGO Versicherung AG?), Versicherungssumme (falls über gesetzlichem Mindestumfang), Versicherungsschein-Nr. 3. **[ANWALT-CHECK A3]:** Zuständige IHK (IHK Heilbronn-Franken für 74629 Pfedelbach?) — vollständige Anschrift, Beschwerde-Kontakt 4. **[ANWALT-CHECK A4]:** HRB-Nummer und Registergericht der UG, USt-ID **Block B — Status und Vermittler-Klassifikation** 5. **[ANWALT-CHECK B1]:** Reichen die Negativ-Abgrenzungen zu § 34d Abs. 2 GewO (Vertreter) und Abs. 7 GewO (gebundener Vertreter) in der gewählten Form aus? 6. **[ANWALT-CHECK B2]:** Bestätigung, dass keine Beteiligungen im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 6 VersVermV bestehen (Ziffer 4 der Erstinformation) **Block C — Vergütung und Plattform-Abgrenzung (juristisch kritisch)** 7. **[ANWALT-CHECK C1]:** Trennung Vermittlungs-Provision vs. Plattform-Software-Lizenz — ist die in Ziffer 6.3 gewählte Sprach-Trennung ausreichend, um eine Verwechslungs-Gefahr mit einem Honorar-Beratungs-Modell (§ 34d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO) auszuschließen? 8. **[ANWALT-CHECK C2]:** Soll eine prozentuale Größenordnung der Versicherer-Courtage genannt werden, oder ist die qualitative Aussage „Provisionsbasis" ausreichend? 9. **[ANWALT-CHECK C3]:** Plattform-Hinweis in Ziffer 7 — reicht die Sprach-Klarstellung „digitale Strecke ist nicht Versicherungs-Beratung im Sinne von § 6 VVG"? Gilt das auch für die ELLA-Chat-Widget-Komponente? **Block D — MA-Personenkreis (Verbraucher in der MA-Strecke)** 10. **[ANWALT-CHECK D1]:** Bei bAV-Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer, der Mitarbeiter aber wirtschaftlich beteiligte Partei — besteht eine separate Erstinformations-Pflicht gegenüber dem MA? Soll die Erstinformation MA-spezifisch (mit Verbraucher-orientierten Hinweisen) und AG-spezifisch (B2B-orientiert) getrennt vorgehalten werden, oder genügt eine einheitliche Fassung? 11. **[ANWALT-CHECK D2]:** ODR-Hinweis und Verbraucher-Schlichtungs-Hinweise — gestaffelt nach AG (B2B) und MA (B2C) erforderlich? **Block E — Schlichtungsstellen** 12. **[ANWALT-CHECK E1]:** Beide Ombudsmann-Stellen (Versicherungsombudsmann e. V. und PKV-Ombudsmann) — fachlich richtig wegen bAV + bKV, bitte gleichwohl bestätigen 13. **[ANWALT-CHECK E2]:** BaFin-Hinweis (Ziffer 8.4) — fakultativ oder Pflicht? Aufnahme aus Service-Gründen sinnvoll? **Block F — Übergabe / Form** 14. **[ANWALT-CHECK F1]:** Reicht die Klick-Bestätigung im Cal-Embed-Modal als Übergabe in Textform (§ 15 Abs. 1 VersVermV i. V. m. § 126b BGB) — oder muss zwingend ein PDF-Download / E-Mail-Versand erfolgen? 15. **[ANWALT-CHECK F2]:** Protokollierung der Übergabe-Bestätigung in der `activities`-Tabelle (Zeitstempel, IP-Adresse, User-Agent) — datenschutz-konform? Welche Aufbewahrungsfrist? 16. **[ANWALT-CHECK F3]:** Im Falle wesentlicher Änderungen — wie aktualisiert werden die in der Vergangenheit übergebenen Erstinformationen gegenüber Bestandskunden? **Block G — Schnittstelle zu sonstigen Plattform-Texten** 17. **[ANWALT-CHECK G1]:** Verzahnung mit der WerkWohl-AGB (`agb-werkwohl-v0.1-draft.md`): Doppel-Regelungen vermeiden, Querverweise konsistent halten — der Vermittlerstatus ist in beiden Dokumenten erwähnt. Bewusste Redundanz oder Bereinigung? 18. **[ANWALT-CHECK G2]:** Verzahnung mit dem Maklervertrag — ist die Erstinformation rechtlich unabhängig vom Maklervertrag oder Bestandteil dessen Anhangs? --- *Dieses Dokument ist ein Entwurf zur Vorlage beim Internet-Anwalt von Hannes Weindorf. Es ist ausdrücklich noch nicht freigegeben für die produktive Verwendung auf werkwohl.de. Erst nach Freigabe durch den Anwalt und Übernahme der Antworten zu den `[ANWALT-CHECK]:`-Punkten in eine Version 1.0-final darf die Erstinformation auf werkwohl.de/erstinformation veröffentlicht werden.*
WerkWohl · Rechtliches
Erstinformation gemäß § 15 VersVermV
Stand: 2026-05-15 (v0.1-draft)
Draft-Status: Dieser Text ist eine Anwalts-Prüfungs-Vorlage und noch nicht final freigegeben. Die Plattform ist in der Build-Phase (Sprint 1 — Foundation), es findet noch kein Live-Betrieb statt. Verbindliche Endfassung folgt nach Anwaltsfreigabe vor dem Pilot-Launch.